Nach Ihrer Anmeldung per Telefon oder E-Mail erfolgt ein Vorgespräch, die sogenannte Sprechstunde. Im Rahmen dieser Sprechstunde wird geprüft, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist. Zudem dient die Sprechstunde einem gegenseitigen Kennenlernen. Im Anschluss an die Sprechstunde folgen die probatorischen Sitzungen. In diesen ersten Sitzungen können Sie prüfen, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und ob Ihre Ziele mit meiner Arbeitsweise übereinstimmen. Besteht eine Indikation zur Psychotherapie und kommt ein Arbeitsbündnis zustande, stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Es kann eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden. Eine Kurzzeittherapie umfasst gewöhnlich 12-24, eine Langzeittherapie 60 Therapiesitzungen. Unter Umständen kann eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. In bestimmten Fällen ist es auch möglich auf bis zu 80 Sitzungen zu verlängern. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in aller Regel einmal pro Woche statt.
Zudem biete ich in der Praxis die Möglichkeit einer Kombinationsbehandlung aus Gruppentherapie und Einzeltherapie. Dies bietet die Möglichkeit, Effekte und Wirkfaktoren aus beiden "Welten" zu nutzen. Die zieloffenen und "anliegerorientierten verhaltenstherapeutischen Gruppen" finden in einem halboffenen Teilnehmerkreis statt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie, dafür ist lediglich Ihre Gesundheitskarte nötig. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.
Die private Krankenversicherung und die Beihilfe: Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Versicherung oder der Beihilfe, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernommen werden. Bringen Sie außerdem in Erfahrung, wie eine Psychotherapie beantragt werden soll, und fordern Sie die nötigen Formulare dafür an. Die Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach der aktuellen Fassung vom 01.07.2024 abgerechnet. Eine aktuelle Übersicht gibt es hier. Entsprechend der GOP kommen auch neue Analogabrechnungen zur Anwendung. Es kommt weiterhin der übliche Steigerungssatz von 2,3-fachen Steigerung zur Anwendung, die in der Regel von den Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen werden. Hierfür schließe ich mit Ihnen einen Honorarvertrag ab. Bitte beachten Sie, dass hier ein Kostenanteil für Sie je nach Ihrem Versicherungsschutz entstehen kann.
Ich biete in meiner Praxis auch in begrenztem Umfang online Video(therapie-)stunden an. Sprechen Sie mich bei Bedarf gern darauf an.